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Ich habe die Grundversicherung der Krankenkasse gewechselt. Jetzt habe ich gesehen, dass die Vertragszeit fünf Jahre beträgt. Heisst das, ich kann vorher gar nicht aussteigen?
Nein. Die Grundversicherung können Sie immer auf Ende Jahr kündigen. Das Gesetz sieht dies zwingend vor. Das bedeutet: Auch wenn im Vertrag etwas anderes steht, können Sie die Grundversicherung auf Ende dieses Jahres kündigen – egal, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.
09. April 2011