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Beratung | K-Tipp 07/2011

Arbeitsrecht: Muss ich Überstunden machen?

Ich bin alleinerziehende Mutter und arbeite von Montag bis Mittwoch im Verkauf, dann sind die Kinder beim Vater. Von Donnerstag bis Samstag arbeitet der Vater, und die Kinder sind bei mir. Das wusste der Arbeitgeber bei der Anstellung im letzten Sommer ganz genau. Dennoch behauptet er, wegen der Inventaraufnahme sei ich verpflichtet, Überstunden zu leisten. Kann mich der Chef zwei Wochen lang zwingen, auch freitags und samstags zu arbeiten?

Nein. Angestellte sind nur in Ausnahmesituationen verpflichtet, Überstunden zu leisten. Etwa, wenn ­unerwartet viele Aufträge ­anfallen oder wenn gleichzeitig viele Angestellte krank werden.

Doch selbst in solchen Fällen müssen Überstunden nur geleistet werden, sofern dies zumutbar ist. In Ihrem Fall herrscht keine Ausnahmesituation. Ihr Chef weiss ja aus Erfahrung, dass er periodisch ein Inventar aufnimmt und wie aufwendig die ­Inventaraufnahme ist.

Er hätte also das Ganze so ­organisieren können, dass keine Mitarbeiter an freien Tagen unfreiwillig Überstunden machen müssen. Hat er dies unterlassen, kann er von Ihnen nicht verlangen, dass Sie gegen Ihren Willen in die Bresche springen.

03. April 2011 | hrs


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