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Ich habe meine 3a-Konten bei verschiedenen Banken. Nun beabsichtige ich, den Wohnsitz ins benachbarte Ausland zu verlegen. Bis zur Pensionierung werde ich aber in der Schweiz arbeiten. Kann ich mir mein Guthaben auf ein «normales» Bankkonto auszahlen lassen?
Ja, grundsätzlich können Sie die Säule-3a-Gelder beziehen, wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen. Dazu müssen Sie sich in der Schweiz ab- und am neuen Wohnort anmelden. Wohnen Sie bereits im Ausland, wenn Sie das Geld beziehen möchten, müssen Sie eine Quellensteuer zahlen.
Sie richtet sich nach dem Steuerrecht am Sitz der Freizügigkeitseinrichtung (Bank oder Versicherung). Je nach Kanton ist der Steuersatz unterschiedlich hoch.
Beispiel: Für eine Auszahlung von 600 000 Franken ins Ausland zahlen Sie eine Quellensteuer zwischen 28 275 Franken (Kanton Schwyz) und 85 275 Franken (Kanton Graubünden). Im Kanton Schwyz sind die Quellensteuern also besonders tief.
Es lohnt sich daher, vor dem Bezug die Guthaben an eine Stiftung im Kanton Schwyz zu transferieren – zum Beispiel auf die Schwyzer Kantonalbank oder zur Liberty Stiftung. Dadurch sparen Sie einiges an Kapitalauszahlungssteuern.
Ihr Bank- oder Vorsorgeberater kann Ihnen berechnen, wann Sie die Gelder am besten beziehen und wie Sie beim Transfer vorgehen müssen. Steuertechnisch ist es fast immer am besten, die einzelnen Konten der dritten Säule gestaffelt aufzulösen.
25. März 2011 | fs