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Für die Finanzierung meines Hauses habe ich seinerzeit 110 000 Franken aus der Pensionskasse bezogen. Nun möchte ich dieses Haus verkaufen und mit dem Geld später eine Eigentumswohnung erwerben. Muss ich das bezogene Pensionskassengeld umgehend in die Kasse zurückzahlen? Oder kann ich den Betrag auf einer Bank parkieren, bis ich eine geeignete Wohnung gefunden habe?
Ja, Sie können das Geld vorläufig auf das Freizügigkeitskonto einer Bank einzahlen. Grundsätzlich gilt zwar: Das vorbezogene Kapital muss beim Verkauf einer Liegenschaft in die Pensionskasse zurückgezahlt werden.
Diese Vorschrift gilt aber gemäss Gesetz nicht, wenn das in der Liegenschaft investierte Pensionskassengeld innert zwei Jahren erneut in selbstgenutztes Wohneigentum investiert wird. Tipp: Wählen Sie ein Freizügigkeitskonto, das gut verzinst wird.
Die aktuellen Zinsen finden Sie auf der K-Tipp-Homepage.
20. März 2011 | hrs