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Vor Kurzem habe ich meine Augen lasern lassen, weil ich nicht gerne eine Brille trage. Ich fehlte deshalb einen halben Tag bei der Arbeit. Mein Chef meint, ich müsse die Arbeitszeit nachholen. Muss ich das wirklich?
Ja, der Arbeitgeber darf von Ihnen verlangen, dass Sie die versäumte Arbeitszeit nachholen. Der Grund: In Ihrem Fall geht es nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung, sondern um einen freiwilligen, rein kosmetischen Eingriff. Statt die Augen lasern zu lassen, hätten Sie Ihre Sehschwäche ja auch mit der Brille oder mit Linsen ausgleichen können.
13. Februar 2011