SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | Gesundheits-Tipp 01/2011

Krankengeschichte: Darf sie der Arzt zurückbehalten?

Kürzlich wollte ich meine Krankengeschichte beim Arzt abholen. Er verweigerte mir aber die Herausgabe mit der Begründung, ich hätte noch nicht sämtliche Rechnungen beglichen. Darf er das?

Nein, der Arzt darf Ihre Krankengeschichte nicht wie ein Pfand zurückhalten. Er darf Ihnen auch sonst keine Bedingungen stellen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Kranken­geschichte einzusehen, Kopien davon zu machen oder die Originale mitzunehmen. Im letzten Fall müssen Sie den Arzt von der Aufbewahrungspflicht befreien. Die Einsicht ist grundsätzlich kostenlos. Hat der Arzt aber einen grossen Aufwand, kann er Ihnen ­einen Unkostenbeitrag verrechnen, maximal aber 300 Franken.

15. Januar 2011


Beitrag als PDF
Krankengeschichte: Darf sie der Arzt zurückbehalten?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Macht sich mein Psychotherapeut strafbar? Darf Arzt meinen Chef informieren?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte