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Kürzlich wollte ich meine Krankengeschichte beim Arzt abholen. Er verweigerte mir aber die Herausgabe mit der Begründung, ich hätte noch nicht sämtliche Rechnungen beglichen. Darf er das?
Nein, der Arzt darf Ihre Krankengeschichte nicht wie ein Pfand zurückhalten. Er darf Ihnen auch sonst keine Bedingungen stellen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen, Kopien davon zu machen oder die Originale mitzunehmen. Im letzten Fall müssen Sie den Arzt von der Aufbewahrungspflicht befreien. Die Einsicht ist grundsätzlich kostenlos. Hat der Arzt aber einen grossen Aufwand, kann er Ihnen einen Unkostenbeitrag verrechnen, maximal aber 300 Franken.
15. Januar 2011