|
(0) |
Ich arbeite im Spital und komme manchmal erst spät nach Hause. In unserer Hausordnung steht, dass Bewohner nach 22 Uhr nicht mehr duschen dürfen. Darf mir der Vermieter das wirklich verbieten?
Nein. Diese Regelung in der Hausordnung ist nicht zulässig. Sie müssen zwar auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Ein Duschverbot nach 22 Uhr greift jedoch zu stark in die privaten Bedürfnisse der Mieter ein.
04. Dezember 2010