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Beratung | K-Tipp 20/2010

TV-Steckdose plombiert: Darf die Billag noch kassieren?

Wir haben unseren Kabelanschluss der Cablecom plombieren lassen und schauen nun digital über die Telefonsteckdose fern. Darf die Billag mir trotzdem weiterhin Gebühren verrechnen?

Ja. Kabelnetz- und Empfangsgebühren darf man nicht verwechseln, denn sie haben nichts mitein­ander zu tun. Kabelnetzgebühren zahlen Sie für den Anschluss ans Kabelnetz. Die Empfangsgebühren hingegen schulden Sie dem Bund, wenn Sie in Ihrem Haushalt betriebsbereite Radio- und/oder Fernsehgeräte haben. Das Inkasso für diese Empfangsgebühren macht die Billag.

Entscheidend fürs Verrechnen dieser Gebühren ist somit, ob Sie die Möglichkeit haben, Radio- bzw. Fernsehprogramme zu empfangen. Nicht relevant ist die Art und Weise, wie Sie das tun. Das heisst: Die Billag-­Gebühren sind auch dann geschuldet, wenn Sie beispielsweise über die Antenne, eine Satellitenschüssel oder eben die Telefonsteckdose fernsehen – ja sogar, wenn Sie im Auto über die Antenne ­Radio hören.

27. November 2010 | sh


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Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
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Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
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