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Beratung | K-Tipp 20/2010

Entschädigung für Absage: Handelt der Wirt korrekt?

Wir haben für eine Gesellschaft von 14 Personen ein Abendessen in einem Restaurant geplant. Der Tisch war reserviert, das Menü abgemacht. Das gemeinsame Essen musste leider kurzfristig abgesagt werden. Nun verlangt der Wirt, dass wir ihm die Kosten fürs Essen zahlen sowie eine Entschädigung für nicht konsumierte Getränke. Kann er das verlangen?

Im Prinzip ja. Ein Wirt kann in solchen Fällen die Kosten fürs Essen beziehungsweise den Preis für die 14 Menüs verlangen. Allerdings muss er den ­Betrag für die eingesparten Lebensmittel abziehen. Zudem darf er von Ihnen  eine bestimmte Summe für die nicht konsumierten Getränke fordern. Hier gibt es Erfahrungswerte. Aber: All das darf er ­Ihnen nur dann in Rechnung stellen, wenn er die Tische an jenem Abend nicht mehr mit anderen Gästen besetzen konnte.

27. November 2010 | mv


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