SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 19/2010

Diebstahl: Vermieter trägt das Risiko

Wer Ski, ein Velo oder ein Auto mietet, ­haftet im Normalfall nicht, wenn sie gestohlen werden. Denn das Risiko der Wegnahme einer Sache trägt der Eigentümer.

Der Fall kommt immer wieder vor: Im vergangenen Februar stellte ­Gertrud L. nach einem Tag auf der Piste ihr geliehenes Snowboard in den Ständer vor einem Café. Als sie zurückkam, war das Board weg – gestohlen.

Gertrud L. informierte den Skiverleiher über den Vorfall und brachte die ebenfalls gemieteten Snowboard-Schuhe zurück. Im Laden erlebte sie ein Donnerwetter. Der Geschäftsführer forderte den Neupreis für das Board. Als Frau L. ablehnte, machte er sie lautstark für den Verlust verantwortlich und beharrte auf dem Geld.
 
Wenig später bekräftigte der Anwalt des Verleihers per Brief die Forderung und verwies auf den Mietvertrag. Auf der Rückseite des Vertrags stehe im Kleingedruckten, dass der Mieter für gestohlene Gegenstände hafte.

Gertrud L. bestritt die ­Forderung weiter – zu Recht. Denn grundsätzlich trägt der Eigentümer einer Ware das Risiko eines Diebstahls. Selbstverständlich hat er einen Rechtsanspruch auf Rückgabe der Sache oder auf Schadenersatz.

Diese Forderung muss er aber ­gegen den Dieb richten, nicht an die Mieterin oder den Mieter. Daran ändert auch der Mietvertrag nichts, mit dem der Verleiher versuchte, das Diebstahlrisiko auf den Mieter abzuwälzen.

Die von ihm formulierte ­Bestimmung weicht nämlich stark vom Gesetz ab. Deshalb hätte er sie durch Farbe oder Fettdruck klar hervorheben müssen, damit sie gültig ist. Das hat er nicht getan. Vielmehr versteckte er die Regelung im Kleingedruckten auf der Rückseite des Vertrages.

20. November 2010


Beitrag als PDF
Diebstahl: Vermieter trägt das Risiko
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Kann ich den Antrag widerrufen? Muss ich die Schulden meiner Frau bezahlen? 10 Fragen zu Fristen
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte