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Beratung | K-Tipp 19/2010

Mietrecht: Muss ich das Reinigen und Ölen der Fensterläden zahlen?

In unserem Mietvertrag steht, die Mieter seien für die Reinigung und das Einölen der Fenster läden zuständig. Ich kann jedoch die schweren Läden nicht selber aushängen. Muss ich also eine Reinigungsfirma zahlen, die die Läden aushängt, reinigt und einölt?

Nein. Gefährliche und körperlich anspruchsvolle Arbeit sowie Verrichtungen, die spezielle Fachkenntnisse erfordern, kann der Vermieter nicht vertraglich dem Mieter auferlegen. Das Aushängen von Fensterläden erfordert meistens eine Kletterei, die nicht ungefährlich ist.

Zudem sind Holzfensterläden in der Regel schwer. Der Vermieter kann das also nicht von Ihnen verlangen trotz entsprechender Klausel im Mietvertrag. Und er kann auch nicht fordern, dass Sie dafür eine Firma beauftragen und bezahlen.

Der Mieter ist nur für Reparaturen und «kleine» Unterhaltsarbeiten zuständig, die ein durchschnittlicher Mieter ohne übermässigen Aufwand und ohne besondere Fachkenntnisse ausführen kann. Oder die nicht mehr als 150 Franken kosten. Abweichende Vertragsklauseln sind ungültig.

14. November 2010 | mv


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