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Ein Zügelmann beschädigte bei meinem Umzug den Lift im Mehrfamilienhaus. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich die Rechnung für die Reparatur des Lifts bezahle. Muss ich für den Schaden auf kommen?
Nein. Als Mieter haften Sie für Schäden, die Sie an der gemieteten Wohnung oder an anderem fremdem Eigentum angerichtet haben.
Im konkreten Fall hat das Zügelpersonal den Lift beschädigt. Für ein unsorgfältiges Handeln seiner Angestellten haftet das Zügelunternehmen. Der Hauseigentümer muss sich deshalb mit seiner Forderung an dieses Unternehmen wenden.
14. November 2010 | mv
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