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Beratung | saldo 18/2010

10 Fragen zum Sorgerecht


1 Was bedeutet es, wenn jemand das Sorge­recht für ein Kind hat?
Wer das Sorgerecht hat, trifft die für das Kind nötigen Entscheidungen. Insbesondere bestimmt er oder sie über den Aufenthalt, die Erziehung und die Vertretung des Kindes und verwaltet sein Vermögen.


2 Sind nach der Geburt eines Kindes auto­matisch beide Elter­n­teile sorgeberechtigt?
Nein. Nur verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.


3 Wer hat das Sorge­recht bei nicht verhei­rateten Paaren?
Die Mutter. Der Vater kann das elterliche Sorgerecht erhalten, indem er die Mutter heiratet.


4 Können auch ledige Eltern das gemein­same Sorgerecht haben?
Ja. Ein unverheiratetes Paar kann der Vormundschaftsbehörde einen Antrag zur Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge einreichen. Die Eltern sollten sich betreffend Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen einig sein.


5 Kann auch eine min­derjährige Mutter das Sorgerecht über ihr Kind ausüben?
Nein. In diesem Fall wird die elterliche Sorge entweder dem Vater übertragen oder es wird ein Vormund bestellt. Die Vormundschaft erlischt mit der Volljährigkeit der Mutter. Wurde das Sorgerecht dem Vater übertragen, erlischt dieses mit der Mündigkeit der Mutter nicht automatisch.


6 Hat der nicht sorge­berechtigte Elternteil Anrecht auf Auskunft über die schulischen Leistungen des Kindes?
Ja. Beide Elternteile haben das Recht, über die schulische und persönliche Entwicklung des Kindes informiert zu werden.


7 Darf das elterliche Sorgerecht auch den Grosseltern zugeteilt werden?
Nein, das Sorgerecht setzt ein Kindsverhältnis voraus. Ein solches fehlt bei den Grosseltern. Diese können höchstens Vormund oder Pflegeeltern werden.


8 Können Stiefeltern mitreden?
Nein, eine Stiefmutter oder ein Stiefvater können nicht selbständig über das Stiefkind entscheiden. Es fehlt auch hier am Kindsverhältnis. Ist hingegen der Inhaber der elterlichen Sorge verhindert, kann ausnahmsweise auch die Stiefmutter oder der Stiefvater z.B. das Schulzeugnis unterzeichnen.


9 Kann das Sorgerecht über die Mündigkeit des Kindes hinaus erstreckt werden?
Ja. Laut Gesetz ist eine Erstreckung möglich. Dazu braucht es einen Entscheid der Vormundschaftsbehörde, durch den das erwachsene Kind entmündigt wird. In der Praxis betrifft dies Personen mit einer geistigen Behinderung.


10 Wann endet die elterliche Sorge?
Mit der Mündigkeit des ­Kindes oder dem Entzug des Sorgerechts. Das Sorgerecht etwa kann entzogen werden, wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit oder ähnlichen Gründen ihre Pflichten nicht wahrnehmen können.

08. November 2010 | Marina Oester


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