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Bekanntlich können Angestellte den Unfall in der Grundversicherung ausschliessen, um Krankenkassenprämien zu sparen. Aber wie sieht es bei den Zusatzversicherungen aus? Lohnt sich das ebenfalls?
Sie müssen zwischen den kleinen ambulanten Krankenpflegezusätzen und den teuren Spitalzusatzversicherungen unterscheiden:
Ein solcher Ausschluss kommt für Angestellte in Frage, die über ihren Arbeitgeber besser versichert sind als gemäss Gesetz: Das heisst: Normalerweise zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers nur die allgemeine Abteilung im Spital.
Es gibt aber Firmen, die ihre Angestellten freiwillig für die halbprivate oder private Abteilung unfallversichert haben. Solche Leute können die Unfalldeckung bei der Spitalzusatzversicherung der Krankenkasse ausschliessen.
Allerdings ist das tückisch. Wer nämlich seine gut dotierte Stelle verliert, den Job wechselt oder pensioniert wird, verliert damit automatisch auch den Unfallzusatz beim bisherigen Arbeitgeber – und kriegt ihn dann bei der Krankenkasse vielleicht nicht mehr.
Denn viele Krankenkassen machen eine Gesundheitsprüfung, wenn der Unfall wieder eingeschlossen werden soll. Falls in der Zwischenzeit ein Unfall passiert ist, lehnt die Kasse die Wiederaufnahme ab. Das gilt auch, wenn der Antragsteller jetzt eine Krankheit hat, die das Unfallrisiko erhöht (z. B. Epilepsie).
Einige Krankenkassen haben dem K-Tipp gesagt, bei einem Wiedereinschluss der Unfalldeckung werde teils keine Gesundheitsprüfung verlangt (etwa Atupri, Helsana, Sanitas und Swica).
Der K-Tipp rät: Lassen Sie sich diese garantierte Wiederaufnahme schriftlich bestätigen, bevor Sie den Unfall bei der Krankenkasse ausschliessen.
31. Oktober 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp