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Beratung | K-Tipp 18/2010

Gekündigt und freigestellt: Widerruf der Freistellung?

Im vergangenen Juli hat mir der Chef per Ende Oktober fristgemäss gekündigt. Dann hat er mich für die ganze Kündigungsfrist bei vollem Lohn freigestellt. Im Oktober war ich vier Tage krank. Dadurch verlängert sich meine Kündigungsfrist um einen Monat bis Ende November. Nun meint der Arbeitgeber, ich müsse im November wieder arbeiten. Muss ich im November tatsächlich wieder zur Arbeit erscheinen?

Ja. Ihr Arbeitgeber hat Sie nur für die Dauer der ­ordentlichen Kündigungsfrist bis Ende Oktober freigestellt. Für diese Zeitspanne ist ein Widerruf grundsätzlich nicht möglich. Wenn sich die Kündigungsfrist aber wegen einer Erkrankung um einen ­Monat verlängert, entsteht eine neue Situation.

Für diesen zusätzlichen Monat kann Sie der Arbeitgeber  wieder zur Arbeit auf­fordern. Weigern Sie sich, ver­lieren Sie den Anspruch auf Lohn und müssen ­unter Umständen sogar ­Schadenersatz zahlen.

Allerdings: Wer in der verlängerten Kündigungsfrist vom Chef nicht ausdrücklich zur Arbeit aufgefordert wird, kann davon ausgehen, dass die Frei­stellung bei vollem Lohn weiterhin gilt.

31. Oktober 2010 | Hans Ruedi Schmid


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