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Beratung | saldo 17/2010

10 Fragen zum Ausschlagen einer Erbschaft

1 Weshalb soll man eine Erbschaft ausschlagen?
Wer erbt, erbt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Sind die Schulden höher als die Aktiven, ist die Erbschaft ein Verlustgeschäft. In solchen Fällen lohnt es sich, die Erbschaft auszuschlagen.


2 Kann jeder Erbe die Erbschaft ausschlagen?
Ja. Niemand ist verpflichtet, ein Erbe anzutreten. Es spielt keine Rolle, aus welchen Gründen man erbt. Das kann aufgrund des Gesetzes (Verwandtschaft) oder eines Testaments sein.


3 Wie weiss man, ob eine Erbschaft überschuldet ist?
Erkundigen Sie sich beim Steueramt sowie den nächsten Angehörigen und Kontaktpersonen. Wer unsicher ist, kann ein öffentliches Inventar verlangen. Dann werden die Aktiven und Passiven des Vermögens des Verstorbenen von Amtes wegen aufgelistet. Im Anschluss daran können Sie je nach Ergebnis das Erbe ausschlagen.


4 Muss man eine Erbschaft auch bei offensichtlicher Über­schuldung ausdrücklich ausschlagen?
Nein. Wenn der Verstorbene offensichtlich überschuldet war, gehen die Behörden automatisch von einer Ausschlagung aus. In diesem Fall muss ein Erbe sogar ausdrücklich erklären, wenn er den Nachlass dennoch antreten will.


5 Wie erklärt man die Ausschlagung?
Am besten schriftlich. Welche Behörde dafür zuständig ist, variiert von Kanton zu Kanton. Erkundigen Sie sich beim Gericht Ihres Bezirks.


6 Muss man für die Ausschlagung eine Frist beachten?
Ja. Die Ausschlagung muss innert dreier Monate seit Kenntnis des Todes des Erblassers oder seit Vorliegen des öffentlichen Inventars erklärt werden.


7 Welches sind die Konsequenzen, wenn man ein Erbe ausschlägt?
Man erhält nichts aus dem Nachlass – also weder Geld noch sonstige Wertgegenstände. Dafür muss man aber auch nicht für die Schulden des Verstorbenen geradestehen.


8 Muss nicht nur die Ausschlagung, sondern auch die Annahme der Erbschaft ausdrücklich erklärt werden?
Nein. Erbe wird man automatisch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.


9 Wer erbt, wenn man eine Erbschaft ausschlägt?
An die Stelle des Ausschlagenden treten die nächs­ten gesetzlichen Erben. Verzichtet also zum Beispiel der Sohn des Verstorbenen, so fällt die Erbschaft an seine Kinder. Sind keine weiteren Erben vorhanden, wird die Erbschaft amtlich liquidiert.


10 Was geschieht mit einem positiven Saldo nach der amtlichen Liquidation?
Bleibt nach der Liquidation noch etwas übrig, geht dieser Rest des Nachlasses trotz Ausschlagung an die Erben.

25. Oktober 2010 | Nadja Burri


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