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Ich habe 1999 bei der Swiss Life eine fondsgebundene Spar-Lebensversicherung der Säule 3b abgeschlossen. Zwei Jahre später riet mir ein Swiss-Life-Berater, die Police in eine Säule-3a-Lebensversicherung umzuwandeln. Die Leistungen sind mittlerweile bei gleicher Prämie viel schlechter. Kann ich die Swiss Life für die schlechte Beratung zur Rechenschaft ziehen?
Ja. Allerdings nur, wenn das erste Beratungsgespräch und die spätere Beurteilung Ihres Kundenberaters beweiskräftige Spuren hinterlassen haben. Sie sollten Briefe oder E-Mails besitzen, aus denen hervorgeht, dass die Änderung nicht auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt ist, sondern aufgrund der – allenfalls falschen – Beratung.
Nur wenn solche Dokumente vorhanden sind, lohnt es sich überhaupt, auf diesen Vorfall zurückzukommen. Zuständig für eine Reklamation ist der Rechtsdienst der Swiss Life, dem Sie den Vorfall präzise und mit einer klaren finanziellen Forderung unterbreiten sollten.
Falls es für Sie keine befriedigende Lösung gibt, können Sie mit Hilfe eines Anwalts klären, ob eine juristische Auseinandersetzung mit der Swiss Life Erfolg versprechend wäre.
24. Oktober 2010 | Anton Ladner