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Beratung | saldo 16/2010

10 Fragen zum «Hotel Mama»


1 Wie regelt man das Zusammenleben mit erwachsenen Kindern?
Die Verteilung der gemeinsamen Kosten hält man am besten schriftlich fest: So etwa den Mietanteil, die Benützung von Internet und Telefon, die Entschädigung für Verpflegung und die Haushaltsarbeit der Mutter.


2 Wie viel vom Lehr­lings­lohn muss ein Kind den Eltern abgeben?
Das gilt es auszuhandeln. Wer sich zu Hause mit Vollpension bedienen lässt, zahlt mehr als jemand, der mithilft und oft auswärts isst. Budgetberatungsstellen machen auf Anfrage Vorschläge.


3 Müssen Eltern akzeptieren, wenn die Freundin des Sohnes ständig im Haus wohnt?
Nein. Die Eltern als Mieter oder Eigentümer der Wohnung können bestimmen, wer darin wohnen darf.


4 Machen sich Eltern strafbar, wenn die Tochter zu Hause Haschisch raucht?
Nein. Die Eltern sind auch nicht verpflichtet, gegen sie Strafanzeige zu erstatten.


5 Haften Eltern für die Schulden des er­wach­se­nen Kindes, das noch zu Hause lebt?
Nein. Eltern sind für die Schulden ihrer Kinder nicht haftbar. Die Kinder haften mit dem eigenen Einkommen und Vermögen.


6 Müssen Eltern erwachsene Kinder mit finanziellen Problemen bei sich aufnehmen?
Nein. Aber Eltern müssen in Not geratene Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen. Neben Geldleistungen gilt auch die Beherbergung zu Hause als Unterstützung.


7 Darf ein Elternteil ein erwachsenes Kind gegen den Willen des Partners zu Hause aufnehmen?
Nein. Über die eheliche Wohnung entscheiden beide Ehepartner gemeinsam.


8 Kann für ein er­wach­se­nes Kind, das noch daheim wohnt, bei den Steuern ein Kin­der­ab­zug gemacht werden?
Nein. Der Abzug ist nur möglich, wenn das Kind noch in Ausbildung ist und die Eltern es finanziell unterstützen. Ob das Kind zu Hause wohnt oder auswärts, ist nicht von Bedeutung.


9 Sind Eltern ver­pflich­tet, die erwachsenen Kinder bis zum Lehr- oder Studienabschluss bei sich wohnen zu lassen?
Nein. Die Eltern können ein erwachsenes Kind auch vor dem Abschluss der Ausbildung aus dem Haus weisen. Die Eltern sind zwar je nach Situation zur weiteren finanziellen Unterstützung des Kindes verpflichtet. Aber sie können selbst bestimmen, ob sie mit ihm zusammenleben wollen.


10 Was können Eltern tun, wenn Kinder trotz mehrfacher Auf­for­de­rung nicht ausziehen?
Sie können das Kind schriftlich auffordern, bis zu einem bestimmten Datum das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Rechtlich wäre ein weiteres Verweilen gegen den Willen der Eltern Hausfriedensbruch. Praktisch löst man das Problem aber am besten damit, dass man einfach das Türschloss auswechselt.

11. Oktober 2010 | Hans Ruedi Schmid


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