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Beratung | saldo 16/2010

Ungerechtfertigter Bonusverlust

Die Allianz-Suisse übernahm ohne Wissen der Kunden die Reparaturkosten eines andern und erhöhte die Bonusstufe. Die Versicherten wehrten sich erfolgreich dagegen.

Das Malheur passierte Doris Janssen aus Birrhard AG beim Einparken. Am 15. September 2009 touchierte sie mit ihrem Volvo die Stossstange am Heck eines Mitsubishis. «Die Besitzerin des vorderen Wagens war sehr aufgebracht», erinnert sich Janssen. Deshalb habe sie wie gewünscht ein Unfallprotokoll unterschrieben. Darin hiess es: «Keine sichtbaren Schäden.»

Umso überraschter waren Doris Janssen und ihr Mann, als die Auto-Haftpflichtversicherung Allianz-Suisse Ende Januar 2010 mitteilte, der Schadenfall vom September 2009 sei abgeschlossen. Die Reparaturkosten des Mitsubishis in der Höhe von Fr. 810.15 seien von der Versicherung übernommen worden.

Deshalb werde die Bonusstufe um 16 Prozent erhöht. Dies entspreche einem Bonusverlust von rund 760 Franken. Sie könnten dies verhindern, indem sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlten. Janssens waren damit überhaupt nicht einverstanden.

Sie schrieben der Allianz, es sei unmöglich, dass die Frau einen so teuren Parkschaden verursacht habe. Es seien ja keine Schäden ersichtlich gewesen. Die Versicherung reagierte nicht. Für saldo-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid war klar: «Die Versicherung hätte den Schaden nicht ohne Einwilligung der Kunden bezahlen dürfen.»

Als saldo bei der Versicherung nachhakte, räumte Allianz-Sprecher Bernd De Wall ein, dass der Schaden zu Unrecht bezahlt worden sei. Die Bonusrückstufung sei deshalb nicht korrekt und werde rückgängig gemacht.

11. Oktober 2010 | Beatrice Walder, Redaktion saldo


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