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Ich habe den Arzttermin für eine Darmspiegelung verpasst. Jetzt kam eine Rechnung über 300 Franken. Muss ich zahlen?
Nicht unbedingt. Zwar müssen Sie den Arzt entschädigen, wenn er während des ausgefallenen Termins nicht andere bezahlte Arbeiten erledigte – etwa einen Patienten behandeln konnte. Der Arzt muss belegen, dass dies nicht der Fall war, wenn er Schadenersatz verlangt. Die Ausfall-Rechnung eines Spezialisten ist übrigens immer höher als jene des Hausarztes, weil Spezialisten höhere Honorare verlangen dürfen.
09. Oktober 2010