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Schon bald nach meinem Stellenantritt habe ich festgestellt, dass mir die Arbeit nicht zusagt. Ich will wieder gehen. Die Probezeit läuft morgen ab. Die Kündigungsfrist beträgt aber sieben Tage. Kann ich trotzdem noch kündigen?
Ja. Während der Probezeit können Angestellte das Arbeitsverhältnis jederzeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist kündigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein solcher Schritt ist also auch noch am letzten Tag der Probezeit möglich. Allerdings ist das Arbeitsverhältnis trotzdem erst dann beendet, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Bei der Probezeit beträgt sie sieben Tage, also müssen Sie diese Frist noch arbeiten.
02. Oktober 2010 | oh