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Beratung | K-Geld 04/2010

Weiterbildung: Kann ich die Kosten rückwirkend von den Steuern abziehen?

Von 2006 bis 2008 habe ich ein Nachdiplomstudium MAS in Betriebswirtschaft absolviert. Die Kosten dafür habe ich jedes Jahr von den Steuern abgezogen, leider erfolglos. Laut K-Geld (3/2010) ist ein Nachdiplomstudium neuerdings im ­Kanton Zürich abzugsfähig. Kann ich meine Ausgaben für die Weiterbildung rückwirkend geltend machen?

Ein nachträglicher Abzug der Weiterbildungskosten für ein Master-of-Advanced-Nachdiplomstudium wäre nur unter folgenden Voraussetzungen denkbar:

  • Die Steuerverfügungen für die betreffenden Jahre sind noch nicht definitiv.
  • Die Ausbildung erfolgte berufsbegleitend.
  • Sie arbeiteten damals bereits in einer Position, die betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderte, wenn auch auf tieferem Niveau.


Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wäre zu prüfen, ob das Steueramt bereit ist, die neue Re­gelung auch rückwirkend zuzu­lassen, und ob ein nachträglicher Abzug der Weiterbildungskosten möglich ist. Ein rechtlicher An­spruch darauf besteht nicht.

30. August 2010 | fh


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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