|
(0) |
Von 2006 bis 2008 habe ich ein Nachdiplomstudium MAS in Betriebswirtschaft absolviert. Die Kosten dafür habe ich jedes Jahr von den Steuern abgezogen, leider erfolglos. Laut K-Geld (3/2010) ist ein Nachdiplomstudium neuerdings im Kanton Zürich abzugsfähig. Kann ich meine Ausgaben für die Weiterbildung rückwirkend geltend machen?
Ein nachträglicher Abzug der Weiterbildungskosten für ein Master-of-Advanced-Nachdiplomstudium wäre nur unter folgenden Voraussetzungen denkbar:
Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wäre zu prüfen, ob das Steueramt bereit ist, die neue Regelung auch rückwirkend zuzulassen, und ob ein nachträglicher Abzug der Weiterbildungskosten möglich ist. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
30. August 2010 | fh