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Ich bin arbeitslos und erziele mit einem befristeten Job einen Zwischenverdienst von 3100 Franken im Monat. Die Differenz zu meinem versicherten Lohn (4100 Franken) gleicht die Arbeitslosenkasse aus. Auf diese Differenz von 1000 Franken zieht mir die Arbeitslosenkasse weiterhin 2,91 Prozent für die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) ab. Dies, obwohl ich durch den Arbeitgeber für Freizeitunfälle versichert bin. Sind die Abzüge der Arbeitslosenkasse gerechtfertigt?
Ja, der Abzug ist korrekt. Zwar sind Sie während des Zwischenverdienstes durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Aber: Bei einem Unfall würde sich das Taggeld der Unfallversicherung nicht nur nach dem tieferen Einkommen des Zwischenverdienstes (3100 Franken) richten, sondern nach dem höheren versicherten Lohn (4100 Franken). Aus diesem Grund müssen Sie die NBU-Prämien auch auf den Differenzbetrag zwischen Ihrem versicherten Einkommen und Ihrem Zwischenverdienst zahlen.
23. August 2010 | hrs