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Beratung | K-Tipp 13/2010

Zwischenverdienst: Darf man mir Beiträge abziehen?

Ich bin arbeitslos und erziele mit einem befris­teten Job einen Zwischenverdienst von 3100 Franken im Monat. Die Differenz zu meinem ­versicherten Lohn (4100 Franken) gleicht die Arbeitslosenkasse aus. Auf diese Differenz von 1000 Franken zieht mir die Arbeitslosenkasse weiterhin 2,91 Prozent für die Nicht­berufsunfall-Versicherung (NBU) ab. Dies, obwohl ich durch den Arbeitgeber für Frei­zeitunfälle ­versichert bin. Sind die Abzüge der Arbeits­losenkasse gerechtfertigt?

Ja, der Abzug ist korrekt. Zwar sind Sie während des Zwischenverdienstes durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Aber: Bei einem Unfall würde sich das ­Taggeld der Unfallver­sicherung nicht nur nach dem tieferen Einkommen des Zwischenverdienstes (3100 Franken) richten, sondern nach dem höheren versicherten Lohn (4100 Franken). Aus diesem Grund müssen Sie die NBU-Prämien auch auf den Differenzbetrag zwischen Ihrem ver­sicherten Einkommen und Ihrem Zwischenverdienst zahlen.

23. August 2010 | hrs


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