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Beratung | Gesundheits-Tipp 07+8/2010

Muss der Inline-Skater die Rechnung zahlen?

Ein Inline-Skater konnte nicht mehr bremsen und rempelte mich auf dem Trottoir an. Ich stürzte. Dabei zog ich mir Prellungen sowie Schürfwunden zu. Ich musste zum Arzt. Muss nun der Skater diese Rechnung zahlen?

Ja. Der Skater war offenbar zu schnell unterwegs und verlor die Beherrschung über sein Sportgerät. Deshalb muss er Ihren finanziellen Schaden übernehmen. Inline-Skating ist zwar auf dem Trottoir erlaubt. Aber Skater dürfen Fussgänger weder behindern noch gefährden. Sie müssen Rücksicht nehmen und ihre Fahrweise anpassen.

28. Juni 2010


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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