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Beratung | saldo 12/2010

10 Fragen zu Internetverträgen

1 Kann man von Verträgen zurücktreten, die man im Internet abgeschlossen hat?
Nein. Auch Verträge per Internet sind verbindlich. Ein Rücktritt ist nicht möglich. Eine Ausnahme gilt für jene Verträge, für die bestimmte Formvorschriften bestehen (Schriftlichkeit, notarielle Beurkundung).


2 Sind Verträge auch dann gültig, wenn man über die Kosten getäuscht worden ist?
Nein. Die Kosten eines Vertrages gehören zu den wesentlichen Merkmalen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn sich beide Parteien bezüglich der eingegangenen Verpflichtungen und Kosten einig sind. Also liegt gar kein gültiger Vertrag vor, wenn die Kosten nicht klar sind.


3 Sind kaum lesbare, kleingedruckte Vertragsbedingungen eigentlich verbindlich?
Nein. Vertragsinhalte müssen lesbar sein. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) dürfen auch nicht im Text versteckt oder schlecht auffindbar sein.


4 Wie funktioniert ein privater Verkauf per Internet: Muss der Verkäufer zuerst liefern oder muss der Käufer zuerst zahlen?
Das kann frei vereinbart werden. Ohne bestimmte Abmachung gilt das Gesetz: Der Käufer muss die Sache beim Verkäufer abholen und bar bezahlen.


5 Wie kann sich ein Verkäufer vor dem Versenden der Ware absichern, dass er das Geld erhält?
Im Zweifelsfall kann abgemacht werden, dass der Verkäufer die Ware erst liefert, wenn der Käufer den Preis an einen Treuhänder überwiesen hat.


6 Und wie kann sich der Käufer absichern, dass er keine defekte Ware bezahlen muss?
Der Treuhänder überweist das Geld an den Verkäufer erst dann, wenn der Käufer die Ware geprüft und akzeptiert hat. Das ist mit dem Zahlungssystem Paypal möglich.


7 Ist das Porto für den Versand bei gewerblichen Internetangeboten im Preis inbegriffen?
Das sollte im Vertrag geregelt werden. Wenn nur ein Pauschalpreis genannt ist, gilt dies inklusive Porto. Möglich ist auch die Nennung des reinen Warenpreises mit einem Hinweis darauf, dass noch Versandkosten dazukommen.


8 Darf man sich auf die Bewertung durch andere Internetbenützer verlassen?
Nur mit grosser Vorsicht. Denn gute und schlechte Bewertungen können willkürlich erfolgen.


9 Können auch Minderjährige übers Internet gültige Verträge abschliessen?
Ja, im Rahmen ihres verfügbaren Geldes (Taschengeld, selbst verdientes Geld). Internetshops können sich aber vorbehalten, nur mit mündigen, voll handlungsfähigen Personen Verträge abzuschliessen.


10 Sind Verkäufer zwingend an die im Internet gemachten Preisangaben gebunden?
Ja. Bewusst zu tief angegebene Preise sind nicht erlaubt. Liegt aber eindeutig ein grober und erkennbarer Schreibfehler vor, darf der Verkäufer den Preis nachträglich korrigieren. Der Käufer kann dann wieder frei entscheiden, ob er die angebotene Sache kaufen will.

21. Juni 2010 | Hans Ruedi Schmid


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10 Fragen zu Internetverträgen
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Kommentare (0)

 
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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