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Ein ausländischer Weinhändler hat mich mehrmals angerufen und wollte mich immer wieder überreden, bei ihm Wein zu bestellen. Obwohl ich dankend ablehnte, erhielt ich einige Wochen später mehrere Flaschen Rotwein mitsamt Rechnung. Muss ich diese Rechnung zahlen oder den Wein an den Absender zurückschicken?
Nein. Keines von beidem: Da Sie den Wein nicht bestellt haben, ist zwischen Ihnen und dem Weinhändler auch kein Vertrag zustande gekommen. Der Empfänger einer unbestellten Sache ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, aufzubewahren oder gar zu bezahlen. Aber: Wenn offensichtlich ist, dass Ihnen wertvolle Ware – z. B. teurer Wein für mehrere hundert Franken – irrtümlich zugesandt wurde, müssen Sie den Absender informieren. Fordern Sie ihn mittels eingeschriebenem Brief auf, den Wein innert einer bestimmten Frist auf seine Kosten bei Ihnen abzuholen. Tut er das nicht, können Sie den Wein selber geniessen oder verschenken.
29. Mai 2010 | sh
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