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Beratung | K-Tipp 11/2010

Unbestellte Ware: Wein nicht bestellt – Muss ich trotzdem zahlen?

Ein ausländischer Weinhändler hat mich mehrmals angerufen und wollte mich immer wieder überreden, bei ihm Wein zu bestellen. Obwohl ich dankend ablehnte, erhielt ich einige Wochen später mehrere Flaschen Rotwein mitsamt Rechnung. Muss ich diese Rechnung zahlen oder den Wein an den Absender zurückschicken?

Nein. Keines von beidem: Da Sie den Wein nicht bestellt haben, ist zwischen Ihnen und dem Weinhändler auch kein Vertrag zustande gekommen. Der Empfänger einer unbestellten Sache ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, aufzubewahren oder gar zu bezahlen. Aber: Wenn offensichtlich ist, dass Ihnen wertvolle Ware – z. B. teurer Wein für mehrere hundert Franken – irrtümlich zugesandt wurde, müssen Sie den Absender informieren. Fordern Sie ihn mittels eingeschriebenem Brief auf, den Wein innert einer bestimmten Frist auf seine Kosten bei Ihnen abzuholen. Tut er das nicht, können Sie den Wein selber geniessen oder verschenken.

29. Mai 2010 | sh


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Unbestellte Ware: Wein nicht bestellt – Muss ich trotzdem zahlen?
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Kommentare (1)

 
  • octane | 06.06.2010, 00:31

    einfach nicht abheben

    Blöde Frage: Weshalb hebt man dann ab wenn wieder die bekannte
    Nummer des Weinhändlers im Display erscheint? Keine
    Anzeigefunktion im Telefon? Die kann ich wärmstens empfehlen.
    Ich hebe den Hörer schon gar nicht mehr ab wenn irgendeine
    unbekannte ausländische Nummer im Display erscheint. Ich habe das
    kürzlich aus Neugier doch mal gemacht und natürlich war dann
    prompt eine aufdringliche Italienerin dran die mir unbedingt
    Olivenöl und andere italienische Spezialitäten verkaufen
    wollte. Ich habe ihr freundlich zu verstehen gegeben dass ich
    grundsätzlich nichts am Telefon kaufe. Diese
    Telefonverkäufer sind doch im letzten Jahrhundert
    stehengeblieben. Vermutlich fallen weniger standhafte und ältere
    Leute immer noch darauf rein.
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