|
(0) |
Indexfonds (ETF) gelten als preiswerte und für Kleinanleger geeignete Variante für den Vermögensaufbau. Was passiert aber, wenn das herausgebende Finanzinstitut (Emittent) Konkurs anmelden muss?
Das in Indexfonds investierte Geld wird rechtlich als Sondervermögen behandelt. Das bedeutet, dass es getrennt vom Betriebsvermögen des Indexfonds-Anbieters verwaltet wird. Eine Vermischung ist verboten. Sondervermögen sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs einer Fondsgesellschaft vor dem Zugriff durch die Gläubiger geschützt, da sie nicht in die Konkursmasse fallen. Sie als Anleger tragen somit kein Risiko bei Indexfonds.
23. Mai 2010 | Anton Ladner