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Die Privatbank Lienhardt & Partner bietet zusammen mit der Vorsorgestiftung Liberty für Säule-3a-Gelder die sogenannten «Trestar»-Produkte an. Das Vermögensverwaltungsmandat 60Carat+ weist einen Aktienanteil von 60 Prozent auf. Meines Wissens darf dieser in der dritten Säule aber nicht höher als 50 Prozent sein. Ist das Angebot gesetzeskonform?
Ja, die revidierten Anlagerichtlinien für Säule-3a-Stiftungen erlauben einen höheren Aktienanteil – aber nur unter der Bedingung, dass das erhöhte Verlustrisiko durch den Kunden finanziell tragbar ist. Trestar 60Carat+ eignet sich somit nur für Personen mit einem langen Anlagehorizont, die auch Verluste durch Schwankungen an den Aktienmärkten finanziell verkraften können.
Bei Trestar 60Carat+ handelt es sich um eine Anlagestrategie im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats und nicht um eine Fondsanlage. Deshalb wird bei jedem interessierten Kunden zwingend eine Risikoprüfung vorgenommen. Wer diese nicht besteht, kann allenfalls in die weniger riskanten Trestar-3a-Wertschriftenkonten mit 40 oder 25 Prozent Aktienanteil investieren. Beim 60Carat+ wird in Geldmarkt-, Aktien-, Obligationen-, Immobilien- und alternative Anlagefonds angelegt.
Durchschnittlich sind 60 Prozent des Gesamtwerts in Aktien investiert, wobei Abweichungen je nach Marktlage von minus 10 Prozent bis plus 5 Prozent zulässig sind.
23. Mai 2010 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld