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Die regionale Tochtergesellschaft einer Immobilienfirma schuldet mir Geld, doch sie ist konkurs. Die Muttergesellschaft will mir den Schaden nicht ersetzen, weil die Tochterfirma eine Franchisenehmerin sei. Müsste sie mich entschädigen?
Nein. Sie haben es mit zwei verschiedenen Firmen bzw. juristischen Personen zu tun. Die Tochtergesellschaft, die Ihnen Geld schuldet, ist zwar Franchisenehmerin der Muttergesellschaft, die als Franchisegeberin agiert. Punkto Haftung haben diese beiden Firmen aber nichts miteinander zu tun. Sie sind auch je einzeln im Handelsregister eingetragen. Deswegen ist die «Firmenzentrale» Ihnen gegenüber zu nichts verpflichtet.
16. Mai 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp