|
(0) |
Meine Frau ist schwanger und arbeitet als Verkäuferin. Jetzt hat ihr Chef verlangt, dass sie den Mutterschaftsurlaub um einen Monat vorziehen soll. In den letzten Wochen vor der Geburt werde sie ja sicher oft ausfallen. Darf er das?
Nein. Der Mutterschaftsurlaub beginnt laut Gesetz mit der Geburt des Kindes. Wird Ihre Frau vorher aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, gilt dies als Krankheit. Entsprechend ist ihr Lohnanspruch: Hat der Arbeitgeber Ihrer Frau eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen, bekommt sie in der Regel bei Krankheit 80 Prozent des Lohnes. Fehlt eine solche Versicherung, muss er den Lohn gemäss Obligationenrecht zahlen. Das heisst: im ersten Arbeitsjahr mindestens drei Wochen lang zu 100 Prozent, ab dem zweiten ist der Anspruch je nach Region unterschiedlich. Er beträgt aber mindestens vier Wochen.
11. April 2010