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Beratung | K-Tipp 07/2010

Mietrecht: Hafte ich für die Schäden des Vormieters?

Nach kurzer Mietdauer habe ich meine Wohnung bereits wieder gekündigt und bin ausgezogen. Mein Vermieter sagt, ich müsse für alle in der Wohnung vorhandenen Schäden aufkommen. Diese stammen aber vorwiegend vom langjährigen Vormieter. Es gibt kein Antrittsprotokoll. Muss ich wirklich für die Schäden meines Vormieters aufkommen?

Nein. Für die Schäden an einer Wohnung haftet grundsätzlich der Verursacher. Will der Vermieter, dass Sie für Schäden an der Wohnung aufkommen, muss er beweisen, dass Sie diese auch effektiv verursacht haben. Beweisen kann der Vermieter dies aber nur, wenn bei Ihrem Einzug ein Antrittsprotokoll erstellt wurde. Denn so kann er die darin aufgeführten Mängel mit dem jetzigen Zustand der Wohnung vergleichen.

Ist ein Mangel im Antrittsprotokoll nicht enthalten, darf er davon ausgehen, dass Sie ihn verursacht haben, und Sie müssen dafür geradestehen. Ist kein Antrittsprotokoll vorhanden, kommt der Vermieter in Beweisnot.

Tipp: Achten Sie beim Mietantritt darauf, dass im Antrittsprotokoll alle Mängel präzise und detailliert aufgeführt sind. Entdecken Sie gewisse Mängel erst später, können Sie diese auch nachträglich noch dem Vermieter mel-den – mit Vorteil schriftlich und eingeschrieben. Protokolle und Formulare sehen dafür häufig eine kurze Frist von 10 bis 30 Tagen vor.

05. April 2010 | Rasmus Dwinger


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