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Mein Mann und ich haben vor Jahren einen Ehevertrag abgeschlossen. Darin haben wir uns gegenseitig begünstigt, das heisst: Im Todesfall erhält der überlebende Ehegatte die ganze Errungenschaft (sog. Vorschlag). Nun haben wir uns getrennt. Gilt die Begünstigungsklausel weiter, wenn einer von uns jetzt stirbt?
Ja. Sind sich die Ehepartner einig, so können sie sich trennen, ohne das Gericht einzuschalten. Das blosse Getrenntleben ändert aber nichts an der Gültigkeit der Vorschlagsklausel. Stirbt einer der beiden, erhält der andere den gesamten Vorschlag. Um dies zu ändern, müssen die Ehepartner den Ehevertrag ausdrücklich aufheben. Dieser Aufhebungsvertrag muss öffentlich beurkundet werden.
05. April 2010 | mo