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Ich bin im vierten Monat schwanger. Jetzt hat mir mein Chef mitgeteilt, dass er mir den Lohn um 200 Franken kürzen wird. Darf er das?
Nein. Ihr Lohn ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Will der Chef den Lohn kürzen, braucht es eine Änderung des Vertrags. Wenn Sie mit dem gekürzten Lohn nicht einverstanden sind, müsste Sie der Chef deshalb entlassen. Das kann er aber nicht tun, denn Arbeitgeber dürfen Schwangeren während der Schwangerschaft sowie bis und mit 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen. Solange ist damit auch Ihr Lohn geschützt
14. März 2010