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Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, helfen die Ergänzungsleistungen fürs Nötigste. Doch gleiches Einkommen wird sehr ungleich besteuert. Die Behörden stört das nicht.
Der saldo-Leser C. S. aus Basel bezieht eine IV-Rente. Diese reicht aber nicht zur Deckung seines Existenzminimums. Deshalb hat er zusätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Auch ein Bekannter von ihm bezieht eine IV-Rente. Diese ist tiefer, dafür erhält er mehr EL. Beide kommen so aufs gleiche Gesamteinkommen. saldo-Leser S. zahlt aber deutlich mehr Steuern.
Das motivierte ihn, der Sache auf den Grund zu gehen. Er berechnete die Steuerlast von drei Bezügern verschieden hoher Renten, die mit EL das gleiche Einkommen erreichen. Ausgehend von einer alleinstehenden Person, die pro Monat 1000 Franken Wohnungsmiete bezahlt, kam er zu folgendem Ergebnis:
Zusammen mit den EL verfügen alle drei unter dem Strich über gleich viel Einkommen. Trotzdem fallen unterschiedlich hohe Steuern an. Grund: Die Gesetze des Bundes und der Kantone legen fest, dass EL nicht zu versteuern sind, Renten hingegen schon. «Diese Verhältnisse widerstreben dem Gerechtigkeitsempfinden eines einfachen Menschen», schreibt S. Die Eidgenössische Steuerverwaltung will sich dazu nicht äussern. Sprecher Beat Furrer: «Die Steuerverwaltung ist eine Vollzugsbehörde. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, die Arbeit des Parlaments zu kommentieren, welches für den Erlass der Steuergesetze zuständig ist.»
13. März 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp