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Beratung | K-Tipp 05/2010

Antibabypille: Bekommt unsere Tochter die Pille ohne unser Einverständnis?

Unsere 16-jährige Tochter hat seit ein paar Monaten einen Freund und nimmt nun die Antibabypille – wir wussten das nicht. Durfte ihr die Frauenärztin die Pille ohne unsere Zustimmung verschreiben?

Ja. Eine Frauenärztin darf auch einer Minderjährigen die Pille verschreiben, sofern die junge Frau diesbezüglich urteilsfähig ist. Ein gesetzlich festgelegtes Alter für die Urteilsfähigkeit gibt es nicht. Sie ist immer aufgrund der konkreten Situation zu prüfen. Die Anforderungen an die Urteilsfähigkeit sind umso hö-her, je grösser die Tragweite einer Entscheidung ist.

Bezüglich der Pille ist Ihre Tochter urteilsfähig, wenn sie den Zweck, die Wirkungen und Nebenwirkungen der Pille begreift. Und wenn sie versteht, wie sie sie einnehmen muss und welche Probleme auftreten können, wenn sie sie einmal vergisst. Bei einer 16-Jährigen ist das sicher der Fall.

Die Tatsache, dass sich Ihre Tochter an die Frauenärztin gewandt hat, um sich die Pille verschreiben zu lassen, weist bereits auf ihre Urteilsfähigkeit in diesem Bereich hin. Die Frauenärztin soll Ihre Tochter zwar beraten, muss aber nicht beurteilen, ob sie für eine Beziehung zum anderen Geschlecht reif genug ist.

Auch hat die Ärztin weder die Pflicht noch das Recht, den Eltern ohne Einwilligung der Tochter Auskunft darüber geben, ob diese bei ihr war und weshalb. Denn das Arztgeheimnis gilt auch gegenüber den Eltern.

06. März 2010 | ch


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Antibabypille: Bekommt unsere Tochter die Pille ohne unser Einverständnis?
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Kommentare (1)

 
  • | 17.03.2010, 18:58

    Antibabypille: Bekommt unsere Tochter die Pille ohne unser Einverständnis?

    Sie sollten froh sein, besser wäre es die Tochter hätte es
    Ihnen sagen können. Oder wollen Sie bereits Grosseltern werden?
    Ich habe meiner Tochter schon früh erklärt sich folgende
    Fragen zu stellen: 1. Möchte ich mit diesem Mann alt werden? 2.
    Vermögen wir ein Kind. Aber wenn sie einen Freund hätte,
    solle sie zu mir kommen, damit wir zur Frauenärztin gehen
    können. Das hat gut geklappt.
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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