|
(0) |
Ich arbeite in einer Bäckerei. Nun hat mein Chef die Weisung erteilt, ich müsse mein Piercing aus der Augenbraue entfernen – aus Qualitäts- und Hygienegründen. Muss ich mir das wirklich gefallen lassen und künftig aufmeinen Körperschmuck verzichten?
Ja. In Lebensmittelbetrieben steht Hygiene an erster Stelle. Auch birgt ein Piercing das Risiko, sich zu lösen und so ins Brot zu gelangen. Ihr Chef darf also von Ihnen verlangen, sichtbare Piercings zu entfernen oder zumindest mit einen Pflaster zu überkleben. Ausserdem: Ein Verbot, sichtbare Piercings zu tragen, ist nicht nur in der Lebensmittelbranche, sondern auch in etlichen anderen Berufen mit viel Kundenkontakt üblich. Sollten Sie die Weisung ignorieren, wäre das zwar kein Grund für eine fristlose Entlassung. Sie müssten aber mit einer ordentlichen Kündigung unter Beachtung der geltenden Kündigungsfrist rechnen.
06. Feburar 2010 | Stephan Heiniger
|
Diese Seite bookmarken bei: |
|
| Stichwort hinzufügen | |
| Artikel weiterempfehlen | Artikel drucken |