SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 03/2010

Einschreiben: Wann gilt ein Brief als zugestellt?

Ich habe am 28. November mein jetziges Arbeitsverhältnis mit eingeschriebenem Brief und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf Ende Februar gekündigt. Der Arbeitgeber hat das Kündigungsschreiben am 29. November per Post erhalten, es aber refüsiert. Nun behauptet mein Chef, ich müsse bis Ende März bleiben. Stimmt das?

Nein. Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis rechtzeitig gekündigt. Ihr Schreiben gilt als am 29. November zugestellt. Die dreimonatige Kündigungsfrist ist somit gewahrt. Wird ein Kündigungsschreiben nicht angenommen, die Zustellung also absichtlich vereitelt, gilt das Schreiben rechtlich trotzdem als an diesem Tag empfangen. Landet ein Kündigungsschreiben im Postfach eines Unternehmens, darf der Kündigende davon ausgehen, dass der Brief spätestens am nächsten Tag abgeholt wird. Es ist üblich, dass Unternehmen das Postfach täglich einmal leeren.

Trotzdem: Um Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, ist es ratsam, Kündigungen nicht allzu knapp abzuschicken. Oder noch besser: sie persönlich spätestens Ende Monat dem Chef zu übergeben – gegen eine unterschriebene Bestätigung des Erhalts.

06. Februar 2010 | Stephan Heiniger


Beitrag als PDF
Einschreiben: Wann gilt ein Brief als zugestellt?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Alle Testsieger im Handy
Alle Testsieger im Handy
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Verwandte Artikel
10 Fragen zum Arbeitsplatz Muss ich meine Ferien verschieben? 10 Fragen zu Fristen
Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
Alle Umfragen

Aktuelle Beratungstexte
Darf Chef alle Spinde öffnen? Hafte ich nach dem Auszug? Werden auch Einkäufe in die Pensionskasse geteilt? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Warmluft-Stylingbürsten Fleckenmittel ­Bad­reiniger Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
03.02.2012, 14:30 | 20 AntwortenRicardo drohnt mit Inkassobüro 03.02.2012, 11:41 | 20 AntwortenAchtung Primacall 03.02.2012, 01:07 | 175 AntwortenUnglaublich: Die Business Academy heisst neu auch Eternicom! 02.02.2012, 19:14 | 0 AntwortenRücktritt einer Costa-Mittelmeer-Kreuzfahrt
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte