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Beratung | saldo 02/2010

10 Fragen zu Autoversicherungen


1 Ist die Teilkaskoversicherung obligatorisch?
Nein. Nur die Haftpflichtversicherung ist für alle Autohalter zwingend. Weitere Deckungen wie etwa Teil- oder Vollkaskoversicherung sind freiwillig.


2 Zahlt die Haftpflicht bei Kollisionen alle Schäden an anderen Autos?
Nein. Wer mit seinem Auto den Wagen des Ehegatten oder eines Verwandten in auf- und absteigender Linie (wie Vater, Mutter, Tochter, Sohn) beschädigt, ist über die Autohaftpflicht meist nicht gedeckt.


3 Darf die Versicherung des Unfallverursachers statt der Reparatur des Wagens einfach den Zeitwert zahlen?
Ja. Aber nur, sofern die veranschlagten Reparaturkosten deutlich höher sind als der Wert des Autos vor dem Unfall. Der Versicherte erhält also den Betrag, den er für den Kauf eines gleichwertigen Autos zahlen müsste.


4 Ist der Abschluss einer Teilkasko zu empfehlen?
Ja. Sie deckt die vom Fahrer nicht selbst verschuldeten Schäden an seinem eigenen Auto. Versichert sind Risiken wie Diebstahl, Feuer, Elementarschäden, Glasschäden, Kollision mit Tieren, Marderschäden und Vandalenakte (ohne Zerkratzen).


5 Was ist bei der Vollkasko zusätzlich gedeckt?
Sie zahlt auch Kollisionsschäden am eigenen Auto, die selbstverschuldet sind. Eine Vollkasko lohnt sich vor allem für Neuwagen bis maximal fünf Jahre. Bezahlt wird der Zeitwert – und der sinkt bei Neuwagen in den ersten Jahren schnell. Die Prämie aber bleibt gleich hoch.


6 Wozu dient in der Kasko ein Zeitwertzusatz?
Weil der Wert eines Neuwagens schnell sinkt, garantiert dieser Zusatz bei Diebstahl oder Totalschaden nach einem selbst verursachten Unfall eine höhere Entschädigung als den Zeitwert.


7 Sind die im Auto mitgeführten persönlichen Sachen mitversichert?
Nein. In der Grunddeckung sind sie nicht drin. Und in den angebotenen Zusatzdeckungen sind Bargeld, CDs, Handys und portable Navigationsgeräte etc. oft nicht gedeckt. Aber: Die persönlichen Effekten sind meist bereits über die Hausratversicherung versichert – sofern man den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» eingeschlossen hat.


8 Ist Autozubehör in der Kasko mitversichert?
Ja. Zubehör und Zusatzausstattung, die über die serienmässige Ausrüstung hinausgehen, sind bei den meisten Gesellschaften in der Regel bis zu einem Wert von 10 Prozent des Fahrzeug-Katalogpreises mitversichert.


9 Wie sind Beulen und Kratzer am parkierten Auto versichert?
Teilkasko-Versicherungen zahlen zwar, wenn Vandalen Rückspiegel abbrechen oder Reifen zerstechen. Parkbeulen oder Kratzer durch Dritte sind meist nicht gedeckt. Und bei der Vollkasko fallen Selbstbehalt und Bonusverlust an. Nur eine Parkschaden-Versicherung zahlt hier in der Regel alles.


10 Soll man eine solche Parkschaden-Versicherung abschliessen?
Oft ist der Verursacher eines Parkschadens unbekannt. Der Nationale Garantiefonds springt zwar ein, wenn ein Auto nachweislich durch ein unbekanntes oder nicht versichertes Motorfahrzeug oder ein Fahrrad beschädigt wurde. Liegt nur Sachschaden vor, muss man allerdings 1000 Franken Selbstbehalt zahlen. Deshalb kann sich eine Parkschadenversicherung lohnen.

31. Januar 2010 | Claudia Hürlimann


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Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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