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Wer sich einen neuen Reisepass besorgen muss, darf den Arbeitsplatz dafür verlassen. Der Betrieb muss die erforderliche Zeit freigeben.
Ab 1. März 2010 gibt es nur noch den biometrischen «Pass 10» mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken. Diese biometrischen Daten werden in speziell ausgerüsteten Passbüros erfasst. Insgesamt wird es in der Schweiz 39 solche Erfassungszentren geben. Wo sie sich befinden, erfährt man über www.schweizerpass.ch oder via die Gratis-Hotline 0800 820 008. Wer einen biometrischen Pass will, muss wegen der Überprüfung der Identität persönlich vorsprechen.
Erwerbstätige Schweizer werden sich also frei nehmen müssen, um einen neuen Reisepass zu besorgen. Das kann je nach Wohn- oder Arbeitsort einen halben Tag ausmachen – im Bünderland sogar einen ganzen. Die Arbeitgeber müssen den Angestellten die dafür nötige Zeit freigeben.
Ob die Absenz auch bezahlt werden muss, ist eine andere Frage. Die Antwort hängt davon ab, ob jemand im Stunden- oder Monatslohn angestellt ist. Stundenlöhner gehen leer aus – Personal im Monatslohn muss sich keinen Abzug gefallen lassen. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Solche wichtigen persönlichen Besorgungen müssen Angestellte aber wenn immer möglich in die Freizeit verlegen. Deshalb können sich meist nur Vollzeitbeschäftigte auf diese Regelung berufen. Übrigens: Der «Pass 03» ohne gespeicherte Daten und der «Pass 06» mit elektronisch gespeichertem Foto können noch bis zum 15. Februar 2010 bei der zuständigen Behörde – normalerweise der Gemeinde – beantragt werden. Sie sind bis zum Ablauf ihrer Laufzeit gültig.
31. Januar 2010 | Beatrice Walder, Redaktion saldo