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1 Was kann man in einer Patientenverfügung regeln?
In einer Patientenverfügung kann man anordnen, wie sich die Ärzte verhalten sollen, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Wenn es zum Beispiel um lebensverlängernde Massnahmen, den Einsatz von Schmerzmitteln, künstliche Ernährung, Reanimation, Transplantation usw. geht. Zudem kann man in einer Patientenverfügung Vertrauenspersonen bezeichnen, mit denen die Ärzte solche Entscheidungen besprechen können.
2 Wann ist es Zeit für eine solche Verfügung?
Eine Patientenverfügung kann nur gültig verfasst werden, solange man voll urteilsfähig ist. Bei einer bestehenden Krankheit ist es empfehlenswert, die Verfügung rechtzeitig mit den Angehörigen und mit dem Hausarzt zu besprechen.
3 Ab wann gilt eine Patientenverfügung?
Die Verfügung wird wirksam, wenn man selber nicht mehr urteilsfähig oder nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
4 Muss man die Verfügung handschriftlich verfassen?
Nein. Sie muss aber schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort sollten nicht fehlen.
5 Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Sie gilt unbefristet, kann aber jederzeit widerrufen, vernichtet oder erneuert werden.
6 Wo soll man eine Patientenverfügung aufbewahren?
Möglichst an einem jederzeit zugänglichen Ort, der den nahestehenden Vertrauenspersonen bekannt ist. Man kann diesen Personen und allenfalls auch dem Hausarzt eine Kopie der Verfügung stellen. Die Patientenverfügung kann auch bei einer Organisation wie etwa Dignitas oder Dialog Ethik hinterlegt werden.
7 Wer entscheidet, wenn ein Patient keine Patientenverfügung verfasst hat und nicht mehr urteilsfähig ist?
Dann entscheiden die Ärzte über medizinische Massnahmen. Dabei müssen sie sich am mutmasslichen Willen des Patienten orientieren. Dazu können die Angehörigen dem Arzt wertvolle Hinweise geben.
8 Können Vertrauenspersonen anstelle des nicht urteilsfähigen Patienten entscheiden?
Nein. Sie müssen aber in die medizinischen Entscheidungen der behandelnden Ärzte miteinbezogen werden. Sie können dazu beitragen, dass der Patientenwille durchgesetzt wird.
9 Muss der Arzt den in der Patientenverfügung genannten Vertrauenspersonen Auskunft geben?
Ja. Der Arzt ist ihnen gegenüber von der Schweigepflicht befreit. Er muss die Vertrauenspersonen vollumfänglich über den Krankheitszustand und die damit verbundene Prognose informieren.
10 Muss sich der Arzt an die Patientenverfügung halten?
Ja, unter dem Vorbehalt, dass keine Anzeichen dafür bestehen, dass der Patient in der Zwischenzeit seine Meinung geändert hat. Für eine solche Annahme müssten klare Hinweise vorliegen.
18. Januar 2010 | Muriel Völkle
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