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Mein Arzt hat mich wegen eines Burnouts krankgeschrieben. Der Arbeitgeber zahlt meinen Lohn wegen Krankheit weiter, doch nicht so lange, wie wenn die Unfallversicherung den Schaden übernähme. Muss hier nicht die Unfallversicherung wie bei vielen anderen Berufskrankheiten einspringen?
Nein. Ein Burnout gilt nicht als Berufskrankheit, denn die Ursachen sind vielschichtig und oft nicht eindeutig geklärt. Der Bundesrat hat Berufskrankheiten, die dem Berufsunfall gleichgestellt sind, in einer Verordnung aufgelistet. Darunter fallen Krankheiten, die hauptsächlich durch gefährliche Stoffe oder bestimmte Arbeiten ausgelöst werden. Das Burnout ist nicht auf dieser Liste. Daher muss die Unfallversicherung Ihren Lohnausfall nicht übernehmen.
17. Januar 2010 | Marina Oester