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Beratung | K-Tipp 01/2010

Arbeitsrecht: Habe ich Anrecht auf eine bezahlte Kaffeepause?

Ich arbeite in einem Grossraumbüro. Nebst der Mittagspause mache ich mit meinen Arbeitskollegen vormittags und nachmittags jeweils 15 Minuten Kaffeepause. Der Arbeitgeber meint, diese Zeit müsse er nicht vergüten. Er verlangt, dass wir während der Pause ausstempeln. Der Chef liegt falsch, oder?

Nein. Pausen sind keine bezahlten Arbeitszeiten. Gleichgültig, ob es sich um eine Kaffee-, eine Rauch- oder die Mittagspause handelt. Ausnahme: Wenn jemand während der Pause das Büro oder die Werkstatt nicht verlassen darf, gilt die Pause als Arbeitszeit. Anspruch auf eine Pause von 15 Minuten haben Angestellte von Gesetzes wegen übrigens erst, wenn die Arbeitszeit mehr als fünfeinhalb Stunden dauert. Diese Regelungen gelten immer dann, wenn im Einzel- und im Gesamtarbeitsvertrag oder im Betriebsreglement nichts anderes abgemacht ist. Viele Arbeitgeber sind zum Glück grosszügiger als das Gesetz.

10. Januar 2010 | oh


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Arbeitsrecht: Habe ich Anrecht auf eine bezahlte Kaffeepause?
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Kommentare (1)

 
  • Noah79 | 18.01.2012, 09:47

    Obligatorische Kaffeepause

    Ich halte die Kaffeepause für obligatorisch und finde dass
    jeder ein Recht darauf haben sollte. Wir haben es eine Zeit lang immer
    so gehandhabt, dass sich jeder seinen eigenen Kaffee in der Kanne
    mitbrachte. Seit dem wir in unserer Kantine einen klix Vollautomaten
    stehen haben, ist das aber nicht mehr nötig. Nun gibt es endlich
    einen Ort, wo sich die Belegschaft auf einen Kaffee treffen und sich
    über fimenrelevante oder persönliche Themen austauschen
    kann.

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