SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 06/2009

Kann ich meine Festhypothek vor Ablauf kündigen?

Ich habe vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Dafür habe ich eine Festhypothek in der Höhe von 250 000 Franken aufgenommen. Ist es möglich, meine Hypothek vor Ablauf Ende 2010 zu kündigen und zu einer Bank mit besseren Konditionen zu wechseln?

Das kommt auf die Bedingungen im Hypothekarvertrag an. Sie sind je nach Kreditinstitut unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag muss von allen beteiligten Parteien eingehalten werden. Existiert im Vertrag keine Ausstiegsklausel, ist Ihre Bank nicht verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Und da Sie einen Bankwechsel beabsichtigen, dürfte Ihre Bank dann wenig entgegenkommend reagieren.

Viele Banken haben in ihren Verträgen jedoch eine Kündigungsklausel. Allerdings lassen sie sich einen vorzeitigen Ausstieg bezahlen – durch eine sogenannte Vorfälligkeitsprämie. Sie kann mehrere 10‘000 Franken betragen. Der genaue Betrag hängt von der aktuellen Zinssituation ab und von der Kulanz der Bank. Faustregel: Je tiefer das Zinsniveau zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung, desto höher die Prämie.

Bei einem allfälligen Verkauf der Eigentumswohnung haben Sie neben dem teuren Ausstieg zwei weitere Möglichkeiten: Sie können die Hypothek auf eine andere Liegenschaft übertragen – oder an den Käufer weitergeben. Letzteres scheitert oft, wenn der Käufer eine andere Laufzeit wünscht oder eine andere Hypothekarsumme. Oder er erfüllt die Bedingungen der Bank nicht. Wer eine Ersatzimmobilie kauft, hat es einfacher: Festhypotheken lassen sich in der Regel übertragen, wenn das neue und das alte Objekt etwa gleichwertig sind. Bedingung ist meist, dass die neue Immobilie im Tätigkeitsgebiet der Bank liegt.

06. Dezember 2009 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld


Beitrag als PDF
Kann ich meine Festhypothek vor Ablauf kündigen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
23.05.2012, 11:06 | 1 Antwortencash-swiss.ch - Seriös oder nicht? 23.05.2012, 11:03 | 3 AntwortenHilfe bei Säule 3a 23.05.2012, 11:00 | 2 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 22.05.2012, 17:22 | 2 AntwortenBillag TV Gebühr bei Computer mit Internet?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte