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Beratung | K-Geld 06/2009

Darf ich ein Gespräch mit dem Verkäufer aufzeichnen?

Darf ich bei mir zu Hause ein Verkaufsgespräch für eine Lebensversicherung heimlich auf Tonband aufnehmen? Ich möchte das für allfällige Beweiszwecke tun.

Nein. Das Schweizer Strafgesetzbuch verbietet ein solches Vorgehen. Aufnahmen ohne Einwilligung der Beteiligten sind strafbar. Das heisst, Sie müssen vorgängig das Einverständnis des Verkäufers einholen. Idealerweise zeichnen Sie Ihre entsprechende Bitte und eine allfällige Zusage des Verkäufers gleich zu Beginn auf Band auf. Lehnt er eine Tonbandaufnahme ab, dann verlangen Sie, dass er zumindest seine Zusicherungen nach dem Verkaufsgespräch schriftlich bestätigt. Erst dann sollten Sie einen Antrag für eine Lebensversicherung unterschreiben.

06. Dezember 2009 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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