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1 Können Selbständige stempeln?
Nein. Nur Angestellte, die Lohn beziehen – bei ganzer oder teilweiser Arbeitslosigkeit.
2 Kann stempeln, wer selbst gekündigt hat?
Ja. Aber: Wer ohne zwingenden Grund kündigt oder die Kündigung in grober Weise selbst verschuldet, muss mit einer unbezahlten Wartezeit rechnen (je nach Verschulden 1 bis 60 Tage).
3 Hat der Inhaber einer GmbH, der von ihr auch angestellt ist, Anspruch auf Taggelder, wenn er keine Arbeit mehr hat?
Nein. Wer an einer GmbH beteiligt ist und Entscheide der Firma massgeblich beeinflussen kann, hat beim Jobverlust keinen Taggeld-Anspruch.
4 Wie viele Taggelder hat ein Arbeitsloser zugute?
Wer in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hat, hat Anspruch auf 400 Taggelder. Anspruch auf 520 Taggelder hat, wer in dieser Zeit mindestens 18 Monate gearbeitet hat und mindestens 55-jährig ist oder eine IV- respektive Suva-Rente bezieht. Zudem gilt: Wer in den vier Jahren vor der Pensionierung arbeitslos wird, kann zusätzlich 120 Taggelder beanspruchen. Sonderbestimmungen gelten für Wiedereinsteiger nach Krankheit, Ausbildung, Militär, Scheidung oder Erziehungsaufgaben.
5 Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie beträgt 80 Prozent des versicherten Lohnes plus Familienzulagen, wenn man Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat oder invalid ist. In allen anderen Fällen sind es 70 Prozent. Einkommen unter 500 Franken pro Monat sind nicht versichert. Der maximal versicherte Lohn liegt bei 10500 Franken monatlich.
6 Kann man bei Krankheit und Unfall stempeln?
Arbeitlose können in zwei Jahren insgesamt 44 Krankentaggelder beanspruchen. Nach 30 aufeinanderfolgenden Krankheitstagen endet der Anspruch. Bei Unfall zahlt die Arbeitslosenversicherung zwei Tage. Ab dem dritten Tag zahlt die Suva.
7 Darf ein Arbeitsloser Ferien machen?
Ja. Nach 60 Stempeltagen hat man fünf aufeinanderfolgende Tage frei und muss dann keine Arbeit suchen, keine Bewerbungs- oder Beratungsgespräche führen usw. Kontrollfreie Tage können auch gespart werden, um länger am Stück Ferien machen zu können.
8 Muss man sich bei fortgeschrittener Schwangerschaft noch bewerben?
Nein. Schwangere sind die letzten beiden Monate vor der Niederkunft und während der ersten vier Wochen des Mutterschaftsurlaubs von der Stellensuche befreit. Das Gleiche gilt für Personen in den letzten sechs Monaten vor Erreichen des AHV-Rentenalters.
9 Muss ein Arbeitsloser jeden Job annehmen?
Nein. Aber er muss eine Arbeit annehmen, sofern diese zumutbar ist. Das heisst: Sie muss dem Alter, den Fähigkeiten sowie den Familienverhältnissen angemessen sein. Der Lohn muss zudem mindestens 70 Prozent des versicherten Verdienstes betragen. Ausserdem darf die Fahrt an den Arbeitsort und zurück pro Tag nicht mehr als 4 Stunden dauern.
10 Was kann man tun, wenn die Abrechnung der Arbeitslosenkasse nicht stimmt?
Bis 90 Tage ab Erhalt der Abrechnung kann man schriftlich eine anfechtbare Verfügung verlangen. Es lohnt sich aber, zuerst das Gespräch zu suchen.
15. November 2009 | Hans Ruedi Schmid