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Beratung | K-Tipp 19/2009

Gefundenes Haustier: Kann ich das Büsi behalten?

Ich habe im nahegelegenen Park eine verwahrloste Katze gefunden. Darf ich sie behalten?

Zuerst müssen Sie Ihre Pflichten als Finder erfüllen. Sie müssen also den Eigentümer benachrichtigen, falls er Ihnen bekannt ist. Falls Sie den Besitzer nicht finden, müssen Sie den Fund der kantonalen Meldestelle anzeigen. Die Adresse finden Sie unter www.stmz.ch. Dort können Sie auch weitere Informationen zum Thema nachlesen. Wird der Eigentümer innerhalb von zwei Monaten nicht gefunden, dürfen Sie das Büsi behalten. Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, machen Sie sich strafbar. Weitere Informationen rund um das Tier im Recht finden Sie auf der Homepage der Stiftung für das Tier im Recht.

08. November 2009 | mo


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Gefundenes Haustier: Kann ich das Büsi behalten?
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Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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