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Beratung | K-Tipp 19/2009

Der Arzt als Hilfspolizist: Darf der Arzt einen Alkoholiker beim Verkehrsamt melden?

Mein Freund ist Alkoholiker. Er trinkt aber «nur» nach Feierabend. Er hat sich so weit im Griff, dass er nie trinkt und gleichzeitig Auto fährt. Neulich war mein Freund beim Arzt, weil er von der Sucht loskommen möchte. Jetzt hat der Arzt meinen Freund hinter seinem Rücken dem Strassenverkehrsamt gemeldet; dieses will ihn nun vorladen, um ihn auf seine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Handelte der Arzt korrekt?

Ja. Er ist zwar an das Arztgeheimnis gebunden. Es gibt aber eine Reihe von Gesetzen, die alle Ärztinnen und Ärzte verpflichten oder berechtigen, medizinische Daten ihrer Patienten den Behörden weiterzuleiten. Dazu braucht es kein Einverständnis der Patientinnen und Patienten. Gewisse ansteckende Krankheiten, wie zum Beispiel Gelbfieber, Hirn-hautentzündung, Pocken oder Tuberkulose, müssen die Ärzte melden – samt Namen und Adresse des Patienten.

Falls ein Arzt meint, sein Patient stelle eine Gefahr für den Autoverkehr dar, und wenn er deshalb an seiner Fahrtüchtigkeit zweifelt, darf er ihn melden – auch wenn der Patient dagegen ist. Alkoholiker und Drogenabhängige müssen also damit rechnen, dass ihnen der Fahrausweis entzogen wird, wenn die Strassenverkehrsbehörde durch den Arzt von der Sucht erfährt.

08. November 2009 | nb


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