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Bisher endete der Versicherungsschutz mit dem Verkauf oder dem Vererben einer Sache. Das führte zu empfindlichen Deckungslücken. Jetzt ist der Fehler behoben.
Seit 2006 hatten viele Käufer ein Problem: Mit der Übertragung des Eigentums an einem Auto oder einer Wohnung endete der Versicherungsschutz. Das galt für alle nicht obligatorischen Versicherungen. Folge: Wer etwa ein Occasionsauto kaufte, war vom Kauf bis zum Abschluss einer neuen Police nicht mehr versichert. Das Gleiche galt für alle nicht obligatorischen Gebäudeversicherungen.
Besonders problematisch war die neue Bestimmung für Erben. Theoretisch wird ein Nachlass in der Sekunde des Todes vererbt. Zu diesem Zeitpunkt wissen aber die meisten Erben noch nichts von ihrem Glück – geschweige denn von den Gegenständen, die sie erhalten. Oft vergingen Monate, bis wertvolles Gut wieder versichert wurde.
Das ist heute nicht mehr so: Jede Police, etwa eine Kaskoversicherung eines Autos oder eine Schmuckversicherung, geht bei einem Kauf oder einer Erbschaft auf den neuen Eigentümer über. Dies ist einer Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) zu verdanken, die per 1. Juli 2009 in Kraft trat. Neu hat der Erwerber einer Sache 30 Tage Zeit zu entscheiden, ob er die Versicherung übernehmen will oder nicht.
Der Versicherungsvertrag gilt unverändert weiter, wenn die neuen Besitzer die Versicherung nicht innert 30 Tagen schriftlich kündigen. Auch die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Eigentümerwechsel kündigen: Sie müsste dies aber schon innert 14 Tagen seit Kenntnis des Erwerbers tun.
01. November 2009 | Beatrice Walder, Redaktion saldo