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Ich habe in einer Spedition ein 70-Prozent-Pensum und verdiene 3150 Franken pro Monat. Dank einem Nebenerwerb als Hauswart (50 Prozent) kommen 1950 Franken dazu. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Jetzt wurde mir der Hauswartjob per Ende Monat gekündigt. Ist diese Einbusse durch die Arbeitslosenversicherung gedeckt?
Nur zum Teil: Die Arbeitslosenversicherung deckt höchstens den Lohn für eine 100-Prozent-Stelle. Das Pensum Ihrer beiden Jobs zusammen beträgt jedoch 120 Stellenprozente. Vom Hauswartlohn sind deshalb nur drei Fünftel versichert. Ihr versichertes Einkommen beträgt also 4320 Franken: 3150 Franken von der Spedition, 1170 Franken vom Hauswartlohn. Da Sie Kinder haben, entschädigt die Arbeitslosenkasse die Einkommenseinbusse von 1170 Franken zu 80 Prozent bzw. mit 936 Franken. Insgesamt verdienen Sie nach dem Jobverlust 4086 Franken pro Monat.
Doch aufgepasst: Bei der Arbeitslosenversicherung gelten Sie nun als 100 Prozent arbeitslos. Der Lohn bei der Spedition wird als Zwischenverdienst angerechnet. Die Folge: Sie müssen sich jetzt für 100-Prozent-Stellen bewerben. Es genügt nicht, eine 30-Prozent-Ergänzung zu suchen.
Sollten Sie also eine Vollzeitstelle finden, müssen Sie die Stelle bei der Spedition unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufgeben. Andernfalls könnte die Arbeitslosenversicherung das Auszahlen von Taggeldern teilweise oder ganz einstellen.
11. Oktober 2009 | hrs