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Beratung | K-Tipp 16/2009

Velovignette: Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

In den Herbstferien plane ich eine Velotour durch Italien. Bin ich dann mit der Velovignette auch gegen Schadenfälle im Ausland versichert?

Ja. In welchen Ländern die Vignette gilt, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Die Allianz geht am weitesten: Bei ihr ist man weltweit versichert (ohne USA und Kanada). Die Generali und die Zürich-Versicherung sowie der TCS decken Schadenereignisse in Europa, der Türkei, den Mittelmeer-Randstaaten und auf den Mittelmeer-Inselstaaten. Und bei der Axa Winterthur sowie bei der Mobiliar besteht der Versicherungsschutz im geografischen Europa und in der Türkei.

Auf Ihrer Tour sind Sie also auf jeden Fall versichert. Zu welcher Versicherung Ihre Vignette gehört, erfahren Sie auf dem Gegenstück der Vignette oder im Internet bei der Vereinigung der Strassenverkehrsämter. Wenn Sie wissen möchten, wo überall Ihre Versicherung gilt: Die Vignetten-Abgabestellen und die Versicherungen geben ein Merkblatt ab.

Für Schäden ausserhalb der versicherten Gebiete, ist man übrigens durch die Privathaftpflicht-Versicherung gedeckt. Dies, sofern im Ausland keine Versicherung für Fahrräder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Deckung der Privathaftpflicht gilt weltweit. Die Fahrrad-Versicherung zahlt grundsätzlich Sach- und Personenschäden, die die versicherte Person einer anderen mit dem Velo zufügt. Die Deckungslimite beträgt in der Regel 2 Millionen Franken. Übersteigt der Schaden diese Limite, zahlt zudem die Privathaftpflicht-Versicherung.

Wichtig: Die Velo-Versicherung zahlt nur, wenn die Vignette am Velo angebracht ist. Hat man sie nur im Hosensack dabei, ist man nicht versichert. Auch die Privathaftpflicht-Versicherung springt in einem solchen Fall nicht ein.

28. September 2009 | ch


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